:: Die Verbandsgewässer ::
   
 

Bei allen in dieser Rubrik aufgeführten Gewässern gelten die Streckenangaben für den Fischerei-Erlaubnisschein des:

Landesfischereiverband
Westfalen und Lippe e.V.
Von-Vincke-Str. 4
48143 Münster
Tel.: 0251 / 5 66 18

 

Auszug aus dem Fischerei-Erlaubnisschein der LFV:

Allgemeine Bestimmungen:

(gelten für alle Gewässer und Gewässerstrecken des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V.)

 

- Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.

- Die Beschilderung von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist zu beachten. Sofern Angelverbot besteht, darf der betreffende Bereich nicht beangelt und auch nicht betreten werden.
- Die Verwendung lebender Köderfische ist bis auf weiteres nicht gestattet.
- Schirmzelte sind nur zulässig, wenn sie abends aufgebaut und morgens wieder abgebaut werden.
- Fischereirechtliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch den Landesfischereiverband.
- Bei der Einrichtung von Angelplätzen sind die Uferbefestigungen und Bepflanzungen zu schonen. Die Angelplätze sind peinlich sauber zu halten.
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Erlaubnisschein und Fischereischein sind auf Verlangen auszuhändigen, Fanggeräte und gefangene Fische ggf. vorzuzeigen.
- Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Bedingungen sowie Verstöße gegen die fischereirechtlichen Bestimmungen und gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit werden unter anderem mit dem entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheins geahndet.
- Der Verkauf gefangener Fische ist nicht erlaubt.
- Fänge von markierten Fischen sind sofort mit genauen Angaben zu melden.
- Eisangeln ist verboten.
- Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ist nicht gestattet.
- Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. haftet nicht für Unglücksfälle und Schäden.
- Der Erlaubnisscheininhaber erkennt mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins die Bestimmungen an. Sofern in den Bestimmungen nicht anders geregelt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Schonzeiten und Mindesmaße. - Im übrigen gilt die Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V.

 

 
:: Dortmund-Ems-Kanal ::
   
 

Von km 1,44 bis km 138,300 (ausgenommen sind der Industrie- und Hardberghafen in Dortmund, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 und die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km 108,475 linkes Ufer)

 

Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)

 

Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm

 

Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden.

 

 
:: Rhein-Herne-Kanal ::
   
 

Von km 0,16 bis km 45,60 (ausgenommen ist die Alte Fahrt von km 42,657 bis km 43,238)

 

Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)

 

Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm

 

Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden

 

 
:: Wesel-Datteln-Kanal ::
   
 

Von km 0,23 bis km 60,20 (ausgenommen ist die Strecke von km 37,50 bis km 38,40)

 

Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)

 

Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm

 

Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden.

 

 
:: Datteln-Hamm-Kanal ::
   
 

Von km 0,00 bis km 47,19 (ausgenommen ist die Strecke im Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis km 34,88 (Nordseite) und 32,79 bis 35,75 (Südseite) und der Mitteldamm von km 37,0 bis km 39,3)

 

Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang, (Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)

 

Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm

 

Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten werden.

 

 
:: Holtwicker See (Rosendahl-Holtwick bei Coesfeld) ::
   
 

Ehemaliger Baggersee in netter abgeschiedener Lage, bei der ersten Suche sollte man sich etwas mehr Zeit nehmen. Zu dem Fischbestand liegen keine Angaben vor. Nach Aussagen einiger anderer Angler sind sehr gute Karpfen und auch Hechte im See.

 

Fahrzeuge sind nicht direkt am See, sondern nur auf dem Parkplatz für LFV-Mitglieder abzustellen. (ca. 50m Fußweg)

 

Anfahrt:
B 474 von Coesfeld Richtung Ahaus, in Holtwick links auf die K 34 Richtung Gescher, ca. 1,3 km hinter Bahnübergang scharfe linkskurve; nicht der Kurve folgen, sondern geradeaus, Napoleonsweg; nach 2 km links über unbefestigten Wirtschaftsweg bis zum See.

 

Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken

 

Fangbeschränkung:
2 Karpfen pro Tag

 

 
:: Bierder See (Stadt Petershagen) ::
   
 

Anfahrt:
BAB 2 (Oberhausen-Hannover), Abfahrt Porta Westfalica/Minden, B 482 Richtung Minden-Nienburg bis zur Abfahrt Lahde (ca. 20 km), in Lahde Richtung Bierde, dort dem Hinweisschild "Kieswerk" folgen.

 

Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m

 

Fangbeschränkung:
3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag

 

 
:: Friller See (Gemeinde Frille) ::
   
 

Anfahrt:
BAB 2 (Oberhausen-Hannover), Abfahrt Porta Westfalica/MInden, B 482 Richtung Minden/Nienburg bis zur Abfahrt Wietersheim. Vor dem Rasthaus Wietersheim links bis zur nächsten Querstrasse (altes Mühlengebäude), dort links abbiegen über die Bundesstrasse, LFV-Gewässer mit Parkplatz links von der Strasse!

 

Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m

 

Fangbeschränkung:
3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag

 

 
:: Offlumer See (Neuenkirchen bei Rheine) ::
   
 

Anfahrt:
BAB 1 (Hansalinie), Abfahrt Münster Nord, dann B 54 bis Steinfurt, von dort über die B 499 Richtung Neuenkirchen, dort B 70 Richtung Wesel, bei Naarmann rechts abbiegen.

 

Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m

 

Fangbeschränkung:
2 Karpfen und 2 Zander pro Tag

 

Besondere Bestimmungen:

Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich. Es darf nur innerhalb dieser Bereiche geangelt werden.

Den Anordnungen der Betriebsführung der Westdeutschen Quarzwerke Dr. Müller GmbH ist Folge zu leisten. Die am Offlumer See befindlichen Gurtband-Förderanlagen dürfen weder überquert noch unterquert werden.

Der Inhaber des Erlaubnisscheins haftet für jeden von ihm, insbesondere auch zum Nachteil der Westdeutschen Quarzwerke Dr. Müller GmbH, angerichteten Schaden.

 

 
:: Wichumer See bei Heek (Gemeinde Nienborg) ::
   
 

Anfahrt:
Über B 70 oder BAB 31 nach Heek, L 574 nach Nienborg bis Kreuzung Hauptstrasse/Eper Strasse (Autohaus Wiemers), links in Ossenkamp einbiegen, Dinkel und BAB überqueren, 100 m hinter der BAB rechts einbiegen, nach 600 m LFV-Parkplatz und Gewässer.
Von Ochtrup kommend über die L 573 nach Nienborg, Hauptstrasse überqueren, s.o.

 

Der nördliche Teil des Gewässers darf beangelt werden (Beschilderung beachten).

 

Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken

 

Fangbeschränkung:
2 Karpfen pro Tag

 

 
:: See bei Ochtrup-Weiner (Nienborger Damm) ::
   
 

Anfahrt:
BAB 31, Abfahrt Gronau-Ochtrup und weiter auf der B 54 n nach Ochtrup, an der 1. Ausfahrt die B 54 n verlassen und Richtung Heek-Nienborg (L 573, Ochtruper Landstrasse) fahren; Gewässer liegt nach ca. 1 km auf der rechten Seite, neben einem Modellflugplatz.
Von Münster auf der B 54 bis Kreuzung mit der B 70; dort Richtung Ahaus, nach ca. 2 km auf die B 54 n, dann weiter wie oben.

 

Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See ersichtlich.

 

Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken

 

Fangbeschränkung:
2 Karpfen pro Tag

 

 
:: Emmerstausee (Gemeinde Schieder) ::
   
 

Anfahrt:
Von Paderborn in Richtung Hameln (B 1) bis Abfahrt Höxter/Schieder-Schwalenberg, auf der B 239 durch die Ortschaften Belle und Wöbbel bis Schieder.

 

Angelstrecken und Beschränkungen siehe Erlaubnisschein!

 

 
:: See Höxter-Godelheim (Gemeinde Höxter) ::
   
 

Anfahrt:
B 64 von Paderborn in Richtung Höxter, in Höxter-Godelheim zur Freizeitanlage abbiegen

 

Angelstrecken und Beschränkungen siehe Erlaubnisschein!

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr, gültig sind immer die gerade aktuellen Angaben im Fischereierlaubnisschein

des LFV oder in anderen Publikationen des LFV.

 

(Der Vorstand)