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| :: Die Verbandsgewässer :: |
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Bei allen in dieser Rubrik aufgeführten Gewässern gelten die
Streckenangaben für den Fischerei-Erlaubnisschein des:
Landesfischereiverband
Westfalen und Lippe e.V.
Von-Vincke-Str. 4
48143 Münster
Tel.: 0251 / 5 66 18
Auszug aus dem Fischerei-Erlaubnisschein der
LFV:
Allgemeine Bestimmungen:
(gelten für alle Gewässer und Gewässerstrecken des
Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e. V.)
- Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
- Die Beschilderung von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist zu beachten.
Sofern Angelverbot besteht, darf der betreffende Bereich nicht beangelt und auch
nicht betreten werden.
- Die Verwendung lebender Köderfische ist bis auf weiteres nicht gestattet.
- Schirmzelte sind nur zulässig, wenn sie abends aufgebaut und morgens wieder
abgebaut werden.
- Fischereirechtliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch den
Landesfischereiverband.
- Bei der Einrichtung von Angelplätzen sind die Uferbefestigungen und
Bepflanzungen zu schonen. Die Angelplätze sind peinlich sauber zu halten.
- Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Erlaubnisschein und
Fischereischein sind auf Verlangen auszuhändigen, Fanggeräte und gefangene
Fische ggf. vorzuzeigen.
- Zuwiderhandlungen gegen die oben genannten Bedingungen sowie Verstöße gegen die
fischereirechtlichen Bestimmungen und gegen die Grundsätze der Waidgerechtigkeit
werden unter anderem mit dem entschädigungslosen Entzug des Erlaubnisscheins
geahndet.
- Der Verkauf gefangener Fische ist nicht erlaubt.
- Fänge von markierten Fischen sind sofort mit genauen Angaben zu melden.
- Eisangeln ist verboten.
- Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen ist nicht gestattet.
- Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. haftet nicht für
Unglücksfälle und Schäden.
- Der Erlaubnisscheininhaber erkennt mit dem Erwerb des Erlaubnisscheins die
Bestimmungen an. Sofern in den Bestimmungen nicht anders geregelt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Schonzeiten und Mindesmaße. - Im übrigen
gilt die Gewässerordnung des LFV Westfalen und Lippe e.V.
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Von km 1,44 bis km 138,300 (ausgenommen sind der Industrie-
und Hardberghafen in Dortmund, die Alte Fahrt von km 36,225 bis km 37,925 und
die Zufahrt sowie das Hafenbecken des Bauhofes Bergeshövede von km 108,12 bis km
108,475 linkes Ufer)
Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang,
(Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen
ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten
werden.
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Von km 0,16 bis km 45,60 (ausgenommen ist die Alte Fahrt von km 42,657 bis km
43,238)
Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang,
(Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen
ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten
werden
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| :: Wesel-Datteln-Kanal :: |
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Von km 0,23 bis km 60,20 (ausgenommen ist die Strecke von km
37,50 bis km 38,40)
Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang,
(Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen
ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten
werden.
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Von km 0,00 bis km 47,19 (ausgenommen ist die Strecke im
Bereich des öffentlichen Hafens in Hamm von km 33,80 bis km 34,88 (Nordseite)
und 32,79 bis 35,75 (Südseite) und der Mitteldamm von km 37,0 bis km 39,3)
Erlaubte Fanggeräte:
3 Angelruten mit je einem Haken, Senke bis zu 1 x 1 m für den Köderfischfang,
(Bei Benutzung einer Senke dürfen keine Angelruten im Einsatz sein !)
Fangbeschränkung:
3 Karpfen, Mindestmaß der Schleie 25 cm
Das Befahren der Betriebswege (Leinpfade) mit Fahrzeugen
ist nicht gestattet. Betriebsanlagen dürfen lt. Strompol.-VO nicht betreten
werden.
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| :: Holtwicker See (Rosendahl-Holtwick bei Coesfeld) :: |
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Ehemaliger Baggersee in netter abgeschiedener Lage, bei der
ersten Suche sollte man sich etwas mehr Zeit nehmen. Zu dem Fischbestand liegen
keine Angaben vor. Nach Aussagen einiger anderer Angler sind sehr gute Karpfen
und auch Hechte im See.
Fahrzeuge sind nicht direkt am See, sondern nur auf dem Parkplatz für
LFV-Mitglieder abzustellen. (ca. 50m Fußweg)
Anfahrt:
B 474 von Coesfeld Richtung Ahaus, in Holtwick links auf die K 34 Richtung
Gescher, ca. 1,3 km hinter Bahnübergang scharfe linkskurve; nicht der Kurve
folgen, sondern geradeaus, Napoleonsweg; nach 2 km links über unbefestigten
Wirtschaftsweg bis zum See.
Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung:
2 Karpfen pro Tag
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| :: Bierder See (Stadt Petershagen) :: |
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Anfahrt:
BAB 2 (Oberhausen-Hannover), Abfahrt Porta Westfalica/Minden, B 482 Richtung
Minden-Nienburg bis zur Abfahrt Lahde (ca. 20 km), in Lahde Richtung Bierde,
dort dem Hinweisschild "Kieswerk" folgen.
Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung:
3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag
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| :: Friller See (Gemeinde Frille) :: |
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Anfahrt:
BAB 2 (Oberhausen-Hannover), Abfahrt Porta Westfalica/MInden, B 482 Richtung
Minden/Nienburg bis zur Abfahrt Wietersheim. Vor dem Rasthaus Wietersheim links
bis zur nächsten Querstrasse (altes Mühlengebäude), dort links abbiegen über die
Bundesstrasse, LFV-Gewässer mit Parkplatz links von der Strasse!
Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung:
3 Karpfen, 2 Hechte und 2 Zander pro Tag
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| :: Offlumer See (Neuenkirchen bei Rheine) :: |
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Anfahrt:
BAB 1 (Hansalinie), Abfahrt Münster Nord, dann B 54 bis Steinfurt, von dort über
die B 499 Richtung Neuenkirchen, dort B 70 Richtung Wesel, bei Naarmann rechts
abbiegen.
Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
1 Köderfischsenke bis zu 1 x 1 m
Fangbeschränkung:
2 Karpfen und 2 Zander pro Tag
Besondere Bestimmungen:
Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See
ersichtlich. Es darf nur innerhalb dieser Bereiche geangelt werden.
Den Anordnungen der Betriebsführung der Westdeutschen
Quarzwerke Dr. Müller GmbH ist Folge zu leisten. Die am Offlumer See
befindlichen Gurtband-Förderanlagen dürfen weder überquert noch unterquert
werden.
Der Inhaber des Erlaubnisscheins haftet für jeden von ihm,
insbesondere auch zum Nachteil der Westdeutschen Quarzwerke Dr. Müller GmbH,
angerichteten Schaden.
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| :: Wichumer See bei Heek (Gemeinde Nienborg) :: |
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Anfahrt:
Über B 70 oder BAB 31 nach Heek, L 574 nach Nienborg bis Kreuzung Hauptstrasse/Eper
Strasse (Autohaus Wiemers), links in Ossenkamp einbiegen, Dinkel und BAB
überqueren, 100 m hinter der BAB rechts einbiegen, nach 600 m LFV-Parkplatz und
Gewässer.
Von Ochtrup kommend über die L 573 nach Nienborg, Hauptstrasse überqueren, s.o.
Der nördliche Teil des Gewässers darf beangelt werden (Beschilderung
beachten).
Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung:
2 Karpfen pro Tag
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| :: See bei Ochtrup-Weiner (Nienborger Damm) :: |
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Anfahrt:
BAB 31, Abfahrt Gronau-Ochtrup und weiter auf der B 54 n nach Ochtrup, an der 1.
Ausfahrt die B 54 n verlassen und Richtung Heek-Nienborg (L 573, Ochtruper
Landstrasse) fahren; Gewässer liegt nach ca. 1 km auf der rechten Seite, neben
einem Modellflugplatz.
Von Münster auf der B 54 bis Kreuzung mit der B 70; dort Richtung Ahaus, nach
ca. 2 km auf die B 54 n, dann weiter wie oben.
Die Angelstrecken sind aus der Beschilderung am See
ersichtlich.
Erlaubte Fanggeräte:
2 Angelruten mit je einem Haken
Fangbeschränkung:
2 Karpfen pro Tag
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| :: Emmerstausee (Gemeinde Schieder) :: |
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Anfahrt:
Von Paderborn in Richtung Hameln (B 1) bis Abfahrt Höxter/Schieder-Schwalenberg,
auf der B 239 durch die Ortschaften Belle und Wöbbel bis Schieder.
Angelstrecken und Beschränkungen siehe Erlaubnisschein!
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| :: See Höxter-Godelheim (Gemeinde Höxter) :: |
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Anfahrt:
B 64 von Paderborn in Richtung Höxter, in Höxter-Godelheim zur Freizeitanlage
abbiegen
Angelstrecken und Beschränkungen siehe Erlaubnisschein!
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Alle Angaben sind ohne Gewähr, gültig sind
immer die gerade aktuellen Angaben im Fischereierlaubnisschein
des LFV
oder in anderen Publikationen des LFV.
(Der Vorstand)
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